Titel:
Para KnowHow - Reisen und Urlaub
Themenbereich Paracademy:
Para KnowHow
Termin:
15.10.2024 09:00 - 11:30
Beschreibung:
Reisen im Rollstuhl kann eine grosse Herausforderung darstellen, ist aber auch Ausdruck von Lebendigkeit und Lebensfreude. Bei guter Vorbereitung, Planung, Flexibilität und Improvisation ist vieles möglich. Der erste Teil des Kurses umfasst theoretische Tipps und Tricks rund ums Reisen, am Nachmittag findet dann ein Exkurs zum Flughafen Zürich statt.
Zielgruppe:
Menschen mit Querschnittlähmung, Angehörige
Themen:
Reisen buchen
- Gruppenreisen/Individualreisen
- Wahl der Destination
- Transportmittel
- Reisevorbereitung
- Reisen mit der Bahn
- Arztzeugnisse (Betäubungsmittel, Implantate, Pumpe etc.)
- Impfungen
- Reisekrankheit
- Thromboseprophylaxe
- Dekubitusprophylaxe
- Temperaturregulation bei Tetraplegikern
- Blasen- und Darmmanagement
- Durchfall /Therapie
- Reiseapotheke
Referent:
Michael Baumberger, Chefarzt Paraplegiologie und Rehabiliationsmedizin, SPZ Nottwil
Tim Shelton, Peer Counsellor, SPZ Nottwil
Silvana Hegglin oder Montserrat Thalmann, Fachfrau Reisen, SPV
Tim Shelton, Peer Counsellor, SPZ Nottwil
Silvana Hegglin oder Montserrat Thalmann, Fachfrau Reisen, SPV
Kontaktinformationen:
Sekretariat Pflegemanagement
pflegemanagement@paraplegie.ch
041 939 53 65
pflegemanagement@paraplegie.ch
041 939 53 65
Ort der Veranstaltung:
Schweizer Paraplegiker Zentrum Nottwil, ParaForum – Räume Apollon und Artemis
Kosten (CHF):
120.00 CHF
Anmeldung möglich bis:
04.10.2024
Weitere Informationen:
Der Theorieteil (im SPZ) sowie die Führung durch den Flughafen ist für Angehörige und Bezugspersonen von Patient*innen während dem Spitalaufenthalt und im ersten Jahr nach Austritt aus der Erstrehabilitation am SPZ (intern/extern) kostenlos.
Angehörige müssen die Anreise an den Flughafen selber organisieren und finanzieren. Eine Mitfahrtgelegenheit besteht nur, sofern es freie Plätze im Patientenbus hat.
Angehörige müssen die Anreise an den Flughafen selber organisieren und finanzieren. Eine Mitfahrtgelegenheit besteht nur, sofern es freie Plätze im Patientenbus hat.